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Wer eine Immobilie besitzt, sollte schon früh über eine hindernisfreie Gestaltung der eigenen vier Wände nachdenken. Gerade im Badezimmer bietet eine barrierefreie Ausstattung mit ebenerdigem Einstieg in die Dusche bereits in jungen Jahren ein Plus an Komfort und Sicherheit. Bei der Planung und Umsetzung eines barrierefreien Badezimmers gibt es einige Dinge, die beachtet werden sollten – vor allem, wenn es um finanzielle Fördermöglichkeiten für den Umbau geht.
Wann spricht man von einem barrierefreien Badezimmer?
Ein Badezimmer gilt dann als barrierefrei, wenn es von allen Personen im Haushalt gleichermaßen und problemlos verwendet werden kann – unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen. Anders als bei senioren-, rollstuhl- oder behindertengerechten Badezimmern müssen dabei verschiedene Voraussetzungen und Normen erfüllt werden.
Bei einem seniorengerechten Badezimmer ist es beispielsweise ausreichend, die Dusche ebenerdig zu gestalten und mit einem Duschhocker auszustatten. Ein behindertengerechtes Bad ist hingegen speziell auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Dazu gehören unter anderem höhenverstellbare Waschbecken, Toiletten oder Haltegriffe.
Die DIN-Norm 18040-2 als wichtiger Anhaltspunkt
Für eine barrierefreie Gestaltung und Planung von Wohnungen legt die DIN-Norm 18040-2 wichtige Grundlagen fest. Allerdings dienen diese lediglich als Richtwerte, die nicht verpflichtend sind. Grundsätzlich sollte ein barrierefreies Badezimmer nämlich stets auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein, denn die Körpergröße ist ein entscheidendes Merkmal für das Anbringen von Waschtisch, Haltegriffen oder WC.
Folgende Werte gibt die DIN-Norm 18040-2 vor:
- Fläche der bodengleichen Dusche: 1,2 m x 1,2 m
- Fläche der Dusche für Rollstuhlfahrer: 1,5 m x 1,5 m
- Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer: 1,5 m x 1,5 m
- Höhe des Waschtisches für Rollstuhlfahrer: 0,8 m
- Bewegungsfläche vor Waschbecken, Badewanne oder WC: 1,2 m x 1,2 m
- Montagehöhe des WC: 0,46 – 0,48 m
- Montagehöhe des Waschtischspiegels: mind. 1 m
- Lichte Breite der Türe: 0,8 m
- Breite der Türe für Rollstuhlfahrer: 0,9 m
Zuschussmöglichkeiten für Ihr barrierefreies Badezimmer
Für barrierefreie Badrenovierungen gibt es sowohl in Österreich als auch in Deutschland und der Schweiz verschiedene Fördermöglichkeiten.
Österreich:
- Staatliche Förderung: Gleich mehrere Fördermöglichkeiten bietet der österreichische Staat im Zuge eines behindertengerechten Umbaus. Dies geschieht beispielsweise in Form von günstigen Krediten, besseren Tilgungskonditionen oder Zuschüssen.
- Förderung durch Bundesländer: Individuelle Unterstützung für barrierefreien Badumbau bieten auch die einzelnen österreichischen Bundesländer. Anfragen können über die AUVA, Wohnbauförderung, Hilfsfonds, Pensions- und Krankenversicherungen, Arbeitnehmerveranlagung oder den Sozialministeriumservice gestellt werden.
Schweiz:
- Kantone: Die einzelnen Schweizer Kantone haben die Möglichkeit, Personen bei barrierefreien Sanierungen zu unterstützen. Entschieden wird dabei je nach individueller Situation, sodass der Besuch einer Beratungsstelle vor Ort nötig ist.
- Invalidenversicherung: Zuschüsse sind zudem auch über die Invalidenversicherung möglich. Wie die einzelnen Fördermöglichkeiten für einen barrierefreien Badumbau aussehen, erklärt die Informationsstelle AHV/IV.
Deutschland:
- Krankenkassen: Krankenkassen in Deutschland bieten eine Unterstützung im Rahmen einer barrierefreien Badrenovierung. Hier werden allerdings nur Hilfsmittel wie Haltegriffe, Wannenlifter oder Duschhocker bezuschusst. Diese müssen zudem vorab vom Arzt rezeptiert werden. Die Kostenübernahme ist vor dem Einkauf bei der Krankenkasse einzureichen.
- KfW-Bank: Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umbauten im Angebot. Hierzu ist es allerdings wichtig, dass der Antrag auf Fördermittel vor Beginn der Sanierung gestellt wird, und dass die DIN-Norm 18040-2 beachtet wird.
- Pflegekasse: Wer über eine Pflegestufe verfügt, erhält in der Regel einen Anteil von bis zu 4.000 € für barrierefreie Sanierungen. Unterstützt werden unter anderem Einstiegshilfen für die Badewanne oder höhenverstellbare WCs, Waschtische und bodenebene Duschen. Auch für rutschhemmende Bodenbeläge sind Zuschüsse möglich.
- Bundesländer: Einzelne deutsche Bundesländer bieten darüber hinaus noch eigene Fördermöglichkeiten. Informationen zu den Programmen der einzelnen Mittel können über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezogen werden.
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Bildquelle: Viterma
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